Die Vergütung der Leistungen des Planungsbüro Hagenmüller erfolgt
nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, siehe unten den
Link).
Im Wesentlichen wird das Honorar nach den sogenannten anrechenbaren Kosten des Bauwerks, nach der Honorarzone, die die Schwierigkeit
beschreibt, und den Leistungsphasen bestimmt.
Die Leistungsphasen sind Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen), Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen,
Bauüberwachung und Mängelbeseitigung. Nähere Einzelheiten hierzu siehe § 33 der
HOAI und weiter unten im Text.
Es werden nur die Honorarzonen
abgerechnet, die als Leistungen auch erbracht worden sind.
Zuzüglich zum oben genannten Honorar werden Nebenkosten nach HOAI § 14 und die gesetzliche Umsatzsteuer
berechnet.
Im Allgemeinen wird nicht nach Stundenaufwand abgerechnet.
Es wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Bauherrschaft und dem Planer abgeschlossen. Der
Vertragstext ist kundenorientiert und enthält viele Passagen, wie sie von
Verbraucherschützern vorgeschlagen worden sind.
Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Da es sich beim
Architektenvertrag um einen Werkvertrag im Sinne des BGB handelt, werden nur die
Architektenleistungen in Rechnung gestellt, die von der Bauherrschaft im Sinne
des BGB abgenommen worden sind. Änderungen an Zeichnungen, die die
Bauherrschaft zu vertreten hat, können von uns zusätzlich in Rechnung gestellt
werden.
Der Text eines Mustervertrages ist auf Anfrage erhältlich.