Dipl.-Ing. Axel Hagenmüller, Ökologisches Bauen
Hortensienweg 9, 65201 Wiesbaden, Tel: 0611 - 60 14 84, fax: 0611 - 41 14 08 08


Honorar:


Die Vergütung der Leistungen des Planungsbüro Hagenmüller erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, siehe unten den Link).

Im Wesentlichen wird das Honorar nach den sogenannten anrechenbaren Kosten des Bauwerks, nach der Honorarzone, die die Schwierigkeit beschreibt, und den Leistungsphasen bestimmt.

Die Leistungsphasen sind Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (Aufstellen von Leistungsverzeichnissen), Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, Bauüberwachung und Mängelbeseitigung. Nähere Einzelheiten hierzu siehe § 33 der HOAI und weiter unten im Text.

Es werden nur die Honorarzonen abgerechnet, die als Leistungen auch erbracht worden sind.

Zuzüglich zum oben genannten Honorar werden Nebenkosten nach HOAI § 14 und die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Im Allgemeinen wird nicht nach Stundenaufwand abgerechnet.

Es wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Bauherrschaft und dem Planer abgeschlossen. Der Vertragstext ist kundenorientiert und enthält viele Passagen, wie sie von Verbraucherschützern vorgeschlagen worden sind.

Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Da es sich beim Architektenvertrag um einen Werkvertrag im Sinne des BGB handelt, werden nur die Architektenleistungen in Rechnung gestellt, die von der Bauherrschaft im Sinne des BGB abgenommen worden sind. Änderungen an Zeichnungen, die die Bauherrschaft zu vertreten hat, können von uns zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Text eines Mustervertrages ist auf Anfrage erhältlich.


Hier klicken zum Text der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  (www.hoai.de)

Hier klicken zur Honorartafel bei Gebäuden der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  (www.hoai.de)


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