Dipl.-Ing. Axel Hagenmüller, Ökologisches Bauen
Hortensienweg 9, 65201 Wiesbaden, Tel: 0611 - 60 14 84, fax: 0611 - 41 14 08 08

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Ein erstes Vorgespräch zum Kennenlernen ist für Sie kostenlos, sprechen Sie uns bitte an und besuchen Sie uns hier in unserem schönen Büro in einem baubiologischen Haus. Hierbei werden die Grundlagen ermittelt und Ihre Wünsche als Bauherrschaft aufgenommen. Das Grundstück wird besichtigt. Es wird der Architektenvertrag besprochen und unterzeichnet. Ein Besuch beim Bauamt ist erforderlich. 

Danach wird ein erster Vorentwurf gezeichnet. Diese Zeichnungen können ohne Lineal gezeichnet sein, aber sie sind schon im Maßstab 1 : 100. Es werden auch Varianten (mindestens eine) gezeichnet, dies ist im Honorar inbegriffen. Meistens werden zuerst die Grundrisse und später die Ansichten, Schnitt durch das Gebäude, Freiflächenplan, etc. gezeichnet. Das Gebäudevolumen und Flächen werden berechnet, und eine schriftliche Kostenschätzung wird gemacht. 

Nachdem eine Lösung gefunden worden ist, die Ihnen gefällt, werden die Entwurfszeichnungen im Maßstab 1 : 100 gezeichnet. Wir zeichnen am Zeichenbrett oder am Computer, ebenfalls Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächen, etc. Alle Pläne erhalten Sie als Bauherren als Kopien z. B. in zweifacher Ausfertigung. Die Pläne und anderen Unterlagen sind entsprechend beschriftet, eine Planliste mit fortlaufender Nummerierung wird angelegt. Wir zeigen Ihnen gerne Beispiel - Pläne von ausgeführten Bauvorhaben. Die Entwurfszeichnungen bilden auch die Grundlage für die Baugenehmigungsunterlagen, soweit diese erforderlich sind. Hierzu sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, z. B. Berechnungen, Abstandsflächenplan, Entwässerungsunterlagen, etc. Es gibt auch die Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens. Die Bauherrschaft muss alle Pläne die an das Bauamt gehen unterschreiben. 

Die Statik und der Nachweis nach der Energieeinsparverordnung EnEV werden von einem Statikbüro angefertigt.  

Nach erfolgter Baugenehmigung - oder schon vorher - werden die ersten Werkpläne im Maßstab 1 : 50 gezeichnet, die die Grundlage für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse (LV) sind. Unser Büro geht grundsätzlich so vor, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Typischerweise fallen Erdarbeiten, Rohbauarbeiten, Gerüstbau, Zimmerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Fensterbauarbeiten, Sanitär- und Heizungsinstallationen, Außenputzarbeiten, Estricharbeiten, Trockenbau, Dämmung, Elektroinstallationen, Innenputzarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Gartenbauarbeiten etc. an. Die Ausschreibungsunterlagen werden an die Firmen verschickt. Sie als Bauherrschaft erhalten ein Exemplar der Ausschreibungsunterlagen. Sie können selbstverständlich eigene Firmenadressen anschreiben bzw. von uns anschreiben lassen. Es müssen mindestens drei Angebote eingehen. Diese Angebote werden von uns fachlich und rechnerisch geprüft, meistens mit Excel. Sie erhalten eine Liste der geprüften Angebote. 

Sie und ich besprechen, welchen Bieter wir zu einem Gespräch eingeladen, wo Sie dabei sein können. Das Planungsbüro Hagenmüller liefert den ausgefüllten Bauvertrag. Es wird ein schriftlicher Vertrag (vorgedruckter Standardvertrag) abgeschlossen. Dieser enthält alle wichtigen Angaben, z. B. Angebotssumme, Fristen, auch Konventionalstrafen bei Zeitüberschreitung, Angaben zur Abnahme der Bauleistungen, Einbehalt nach VOB Teil B, etc. Vertragspartner sind die Bauherrschaft und das Bauunternehmen. Im Normalfall erhält der günstigste Bieter den Auftrag. Von den Ausführungsunterlagen (Werkplänen) erhalten Sie als Bauherrschaft in der Regel eine Kopie vor dem Beginn der Arbeiten.

Wir nehmen die Bauüberwachung ernst, um ein gutes Ergebnis zu erreichen. Wichtige Ereignisse werden schriftlich festgehalten und Sie erhalten eine Kopie davon, z. B. bei Mängeln. Nach Abschluss der Arbeiten der einzelnen Gewerke erfolgt die Abnahme im Sinne der VOB Teil B (Vertragsordnung für Bauleistungen). Die VOB hat sich als Vertragsgrundlage bewährt. Nachdem die Arbeiten fertig sind, wird aufgemessen. Das Aufmaß erfolgt entweder gemeinsam mit dem Bauunternehmen auf der Baustelle, oder es kann nach Plänen abgerechnet werden. Selbstverständlich können Sie als Bauherrschaft bei allen Terminen mit dabeisein, wenn Sie es wünschen. Wir Planer haben nichts zu verbergen. Und wir stehen zu unserer Verantwortung, wenn uns einmal ein Fehler unterlaufen sollte.

Die Kostenschätzungen werden entsprechend der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) fortlaufend aktualisiert, so dass Sie die Kosten im Griff haben.

Die Abrechnung der Bauleistungen geschieht so, dass die Bauunternehmen Rechnungen vorlegen, die von uns geprüft, mit einem Vermerk versehen und an Sie als Bauherren weitergeleitet werden. Die Bauherren erhalten die Originale von Verträgen, Rechnungen, Aufmaßunterlagen, etc.

Die letzte Leistungsphase, die in der HOAI vorgesehen ist, ist die Beseitigung von Mängeln, die während der Gewährleistungszeit (nach VOB Teil B: 4 Jahre) auftreten.

Umbauten werden entsprechend wie oben beschrieben geplant und durchgeführt.

Zum Architektenvertrag siehe auch das Extra Kapitel dieser Homepage "Honorar".

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

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